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HM-Angebote gegen Diskriminierung
Die HM richtet eine Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung für alle Hochschulangehörigen und Studierenden ein
18/10/2023
Die HM eröffnet eine Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung für alle Mitarbeitenden, Professor:innen und Studierenden. Diskriminierung und sexuelle Belästigung sind keine Phänomene, die nur außerhalb des Hochschulkontextes stattfinden. Auch Angehörige der Hochschule sind leider immer wieder davon betroffen. Diskriminierungen jeglicher Art sind inakzeptabel und haben an der Hochschule München keinen Platz. Die Beschwerdestelle nach Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der HM ist ein zweites Angebot der HM, um gegen Diskriminierung und sexuelle Belästigung vorzugehen.
Die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung und die Beschwerdestelle der HM haben dabei unterschiedliche Zwecke und Funktionen bei der Bekämpfung von Diskriminierung an der Hochschule. Deren diverse Aufgaben sind unter anderem in der Antidiskriminierungsrichtline der HM dargestellt, die zum Wintersemester 2023 in Kraft getreten ist.
Erstanlaufstelle bei Diskriminierung und sexueller Belästigung
Die Erstanlaufstelle steht allen HM-Mitgliedern wie Studierenden, Mitarbeiter:innen und Professor:innen offen. Sie unterstützt bei Erfahrungen und Fragen von Diskriminierung und sexueller Belästigung. Die Beratungsperson berät vertraulich und setzt sich parteilich für die betroffene Person ein. Die Erstanlaufstelle für Antidiskriminierung ist, wie der Name schon sagt, die erste Anlaufstelle für Personen, die Diskriminierung erfahren oder beobachtet haben.
Beschwerdestelle nach AGG
Über die Erstanlaufstelle Antidiskriminierung hinaus existiert an der HM auch die Beschwerdestelle nach dem AGG. Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden hinsichtlich Diskriminierung und Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung auf, führt ein formelles Beschwerdeverfahren durch und prüft die Beschwerde. Die Beschwerdestelle hat dann die Aufgabe, den Sachverhalt zeitnah aufzuklären. Wesentliches Ziel der Stelle ist es, den Sachverhalt neutral zu ermitteln. Nach dessen Klärung schlägt die Beschwerdestelle mit der Stabsabteilung Recht und Compliance der Hochschulleitung entsprechende Maßnahmen vor.
Im Gegensatz zur Erstanlaufstelle ist die Beschwerdestelle zu Neutralität gegenüber allen Beteiligten verpflichtet. Die Beschwerdestelle wird sich um größtmögliche Vertraulichkeit bemühen, kann diese aber nicht in jedem Fall garantieren.
Weitere Informationen zum Angebot der Erstanlaufstelle sowie der Beschwerdestelle sind auf der Webseite des Bereichs Gender & Diversity zu finden.
Hochschule München