Hinweis zu Anträgen betreffend Prüfungsangelegenheiten
Alle Anträge hinsichtlich Prüfungsangelegenheiten, wie z. B. nachträgliche Anmeldungen zu Prüfungen, Fristverlängerungen für Bachelorarbeiten oder Prüfungen etc., müssen immer mit persönlicher Unterschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Datum und mit einer ausreichenden Begründung über Frau Schröder (Bachelor) bzw. Frau Ossadnik (Master) im Prüfungsamt an den Prüfungskommissionsvorsitzende Herr Prof. Dr. Markus Stäuble gestellt werden.
Nachteilsausgleich
Auskünfte zum Nachteilsausgleich erteilt der Prüfungsausschuss der Hochschule München. Wenn Sie einen Nachteilsausgleich von der Hochschule München bekommen haben, befolgen Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Umsetzung im schriftlichen Bescheid über den Nachteilsausgleich.